So funktioniert’s
Der Inkasso-Ablauf bei Compass Inkasso
Kontaktaufnahme
Der erste Schritt ist ein persönliches Gespräch, um Sie und/oder Ihr Unternehmen kennenzulernen und die der Forderung zugrundeliegende Situation genau zu verstehen. Dies kann telefonisch oder auch persönlich erfolgen. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, um uns alle relevanten Daten zu senden oder einen Termin zu vereinbaren.
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Prüfung
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Umsetzung
Unser erfahrenes – und stetig geschultes – Team übernimmt die Angelegenheit. Dabei wird zunächst die Beitreibung Ihrer Forderung auf dem außergerichtlichen Weg eingeleitet. Sofern eine Rufnummer bekannt ist, nehmen wir gern auch persönlich Kontakt zu den Schuldnern auf, denn in Einzelfällen kann auch das Verständnis für deren Situation eine Realisierung der Forderung bringen.
Sollte auf dem außergerichtlichen Weg keine Zahlung verzeichnet werden können, beantragen wir das gerichtliche Mahnverfahren und erwirken so einen Vollstreckungstitel, aus dem wir im Anschluss die Zwangsvollstreckung einleiten. Dabei stehen uns diverse Vollstreckungsmöglichkeiten in das sog. bewegliche und unbewegliche Vermögen zur Verfügung.
Auch hier steht für uns der individuelle Vollstreckungsweg im Fokus.
In jedem Stadium unserer Bearbeitung besteht die Möglichkeit, Ratenzahlungen mit uns zu vereinbaren.
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Transparente Kommunikation
Wir informieren Sie über die wichtigsten Verfahrensschritte. Sollte sich im Verlauf herausstellen, dass wir die weitere Bearbeitung als unwirtschaftlich für Sie erachten, informieren wir Sie umgehend und besprechen, ob und wie wir weiter vorgehen.
Sollten Ihnen neue Informationen über Ihren Schuldner zur Kenntnis gelangen, teilen auch Sie uns diese bitte umgehend mit. Jedes Detail kann Einfluss auf den Erfolg unserer Arbeit haben.
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Zahlungseingang & Abschluss
Im besten Fall realisieren wir Ihre Forderung ganz oder zumindest zu einem Großteil. Nach erfolgter Zahlung informieren wir Sie umgehend und schließen den Vorgang ab.
Falls Forderungen nicht beigetrieben werden können, weil ein Vollstreckungsschutz greift, über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder auch der Aufenthaltsort nicht ermittelt werden kann, besprechen wir die Angelegenheit mit Ihnen und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
Die Abrechnung unserer erfolgten Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihnen zu Beginn unserer Zusammenarbeit bereitgestellt werden. Zwischenrechnungen oder Teilzahlungen werden selbstverständlich transparent mit Ihnen abgestimmt.